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Corona-Impfung – künftig auch in Zahnarztpraxen und Apotheken?
![]() © lubero AdobeStock 429461793 Um deutlich mehr Menschen in kürzerer Zeit niederschwelligen Zugang zur SARS-CoV-2-Impfung zu ermöglichen, wurden sich im Dezember 2021 Bund und Länder einig, dass der Kreis der zur Impfung autorisierten Personen kurzfristig (mithilfe von Apothekern sowie möglicherweise Pflegekräften, etwa in Altenheimen) merklich erweitert werden muss. Zudem wurde in Berlin eine Gesetzesänderung angedacht, um „Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Weitere“ in den Kreis der Berechtigten aufnehmen zu können, die während der Corona-Pandemie Impfungen vornehmen dürfen und sollen. Gleichwohl ist diese Absicht der Regierung nicht auf ungeteilten Zuspruch gestoßen – vonseiten verschiedener ärztlicher Verbände wurde Kritik laut. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) etwa merkte sinngemäß an, dass das Impfen grundsätzlich (und exklusiv) dem Aufgabenbereich der Ärzte zuzuordnen ist. Der Vorstandvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, vertrat außerdem die Ansicht, dass die verfügbare Impfstoffmenge aktuell ohnehin nicht, nicht einmal für die impfenden Arztpraxen, ausreichen würde und ihm daher das Verständnis für die Zuhilfenahme von Apothekern und Apothekerinnen beim Impfen fehle. Freilich sind, bevor die Pläne der erweiterten „Lizenz zum Impfen“ umgesetzt werden können, einige Hürden zu überwinden. Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) Gabriele Overwiening ließ verlauten, dass, wenn das Corona-Impfen in Apotheken legitimiert werden soll, eine Vorlaufzeit (z.B. für diesbezügliche Schulungen) eingeräumt werden muss. Aus der Kassenärztlichen Vereinigung in Brandenburg wurde auf zu klärende Fragen bezüglich Qualifikation, Haftungsrisiken und Dokumentation hingewiesen. Es besteht also weiterhin Klärungs- und (vor allem) Handlungsbedarf.
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